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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 110/12   

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https://dejure.org/2016,8023
LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 110/12 (https://dejure.org/2016,8023)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.03.2016 - L 8 R 110/12 (https://dejure.org/2016,8023)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. März 2016 - L 8 R 110/12 (https://dejure.org/2016,8023)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 149 Abs 5 SGB 6
    Vormerkung - Kindererziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuordnung rentenrechtlicher Zeiten wegen Kindererziehung; Zugunstenverfahren; Vormerkungsbescheid; Kategorien von Erziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 44 Abs. 1; SGB VI § 149 Abs. 5 S. 1
    Zuordnung rentenrechtlicher Zeiten wegen Kindererziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 89/00 R

    Zuordnung von Beitrags- bzw Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung zum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 110/12
    Danach können aber keine rechtsgestaltend wirksamen Erklärungen mehr abgegeben werden (BSG, Urteil vom 3. April 2001 - B 4 RA 89/00 R - SozR 3-2600 § 56 Nr. 15).

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass das Gestaltungsrecht nach dieser Vorschrift hinsichtlich der Zuordnung zu einem Elternteil gegenüber dem nach § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VI eingeschränkt sein sollte (in diesem Sinn auch BSG SozR 3-2600 § 56 Nr. 15).

    Da die Erklärung unwiderruflich war (§ 249 Abs. 7 Satz 1 i.V. mit Abs. 6 Satz 3 SGB VI a.F.), konnte sie durch die 2003 - und damit ohnehin nicht mehr wirksam (BSG SozR 3-2600 § 56 Nr. 15) - abgegebene weitere Erklärung nicht mehr in ihren Wirkungen beseitigt werden.

    Für ihn bleibt dann kein Raum, wenn die Folgen der Pflichtverletzung eines Leistungsträgers bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch - wie hier - bereits durch Wiedereinsetzungsregeln (§ 249 Abs. 7 Satz 1 i.V. mit Abs. 6 Satz 5 SGB VI) konzeptionell mitbedacht sind (BSG a.a.O. SozR 3-2600 § 56 Nr. 15 im Anschluss an das Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 2).

  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 60/97

    Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend erziehenden Elternteil

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 110/12
    Die Vorschriften über die KEZ unterscheiden drei Kategorien von Erziehung, die auch bei leiblichen Eltern zur Anwendung kommen: Die Alleinerziehung, die gemeinsame Erziehung (unabhängig von der Verteilung der Erziehungsanteile) und die überwiegende Erziehung (s., auch zum Folgenden, BSG, Urteil vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 60/97 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 10).

    Die nach § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VI mögliche gemeinsame Erklärung über die Zuordnung kann zukunftsgerichtet nur solange abgegeben werden, wie der vorletzte Kalendermonat der KEZ noch nicht abgelaufen ist, soweit gemäß § 56 Abs. 2 Satz 4 SGB VI eine rückwirkende Zuordnung noch in Betracht kommt, längstens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem Ende der KEZ (Fichte in Hauck/Haines, SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung, § 56 Rn 42; Eichenhofer/Wenner, Kommentar zum SGB VI, 2014, § 56 Rn 47, 49, 50; Dankelmann in Kreikebohm, SGB VI, 4. Auflage 2013, § 56 Rn 14; s. auch BSG a.a.O. SozR 3-2600 § 56 Nr. 10).

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 110/12
    Für ihn bleibt dann kein Raum, wenn die Folgen der Pflichtverletzung eines Leistungsträgers bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch - wie hier - bereits durch Wiedereinsetzungsregeln (§ 249 Abs. 7 Satz 1 i.V. mit Abs. 6 Satz 5 SGB VI) konzeptionell mitbedacht sind (BSG a.a.O. SozR 3-2600 § 56 Nr. 15 im Anschluss an das Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 2).
  • BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 28/00 R

    Wirksamkeit der Zuordnungserklärungen für die Zuordnung von Kindererziehungs- bzw

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 110/12
    Liegen nach objektiven Maßstäben die Voraussetzungen einer Alleinerziehung durch einen Elternteil nicht vor, eröffnet § 56 Abs. 2 Satz 9 SGB VI den Eltern auch in den Fällen einer "objektiv" überwiegenden Erziehung durch einen Elternteil aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität die Möglichkeit, selbst rechtsverbindlich zu erklären, welchem Elternteil die Kindererziehungszeit zuzuordnen ist (s. BSG, Urteil vom 31. August 2000 - B 4 RA 28/00 R - im Anschluss an BSG a.a.O.).
  • LSG Berlin, 08.12.2003 - L 16 RA 37/03

    Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 110/12
    War die Beigeladene zu 1) damit zu einem wesentlichen Teil des streitigen Zeitraums Hausfrau, während der Kläger versicherungspflichtig beschäftigt war, so indiziert dies vielmehr - ohne dass es hier aber darauf ankäme - sogar eine zeitlich überwiegende Erziehung durch die Beigeladene zu 1) (s. dazu LSG Berlin, Urteil vom 8. Dezember 2003 - L 16 RA 37/03 -).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 110/12
    Mit dem Erlass eines Rentenbescheides besteht keine Befugnis mehr, ein gesondertes Rechtsbehelfsverfahren in Bezug auf einen Vormerkungsbescheid durchzuführen (ständige Rechtsprechung des BSG, stellvertretend Urteil vom 13. Mai 2010 - B 13 R 118/08 R - m.w.Nachw.; aus jüngerer Zeit z.B. Urteil vom 16. Juni 2015 - B 13 R 23/14 R).
  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 21/04 R

    Fremdrentenrecht - Herstellungsbescheid - Bindungswirkung - sozialrechtliches

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 110/12
    Dieser Bescheid - der sich auch nur auf Zeiten bis Oktober 1990 bezog - hatte sich durch die Höchstwertfestsetzung im Rentenbescheid vom 26. August 1998 im Sinne des § 39 Abs. 2 SGB X "auf sonstige Weise" erledigt (s. insoweit etwa BSG, Urteil vom 23. August 2005 - B 4 RA 21/04 R - SGB 2006, 429).
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 56/96

    Herstellungsbescheid nach § 11 Abs. 2 VuVO, Bindungswirkung, Aufhebung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 110/12
    Die Zeiten selbst waren insoweit nicht mehr im Sinne von Verfügungssätzen ablehnungsfähig (s. in diesem Zusammenhang BSG, Urteil vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 56/96 -).
  • BSG, 16.06.2015 - B 13 R 23/14 R

    Zuordnung einer nichtknappschaftlichen Tätigkeit in einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 110/12
    Mit dem Erlass eines Rentenbescheides besteht keine Befugnis mehr, ein gesondertes Rechtsbehelfsverfahren in Bezug auf einen Vormerkungsbescheid durchzuführen (ständige Rechtsprechung des BSG, stellvertretend Urteil vom 13. Mai 2010 - B 13 R 118/08 R - m.w.Nachw.; aus jüngerer Zeit z.B. Urteil vom 16. Juni 2015 - B 13 R 23/14 R).
  • SG Münster, 14.03.2019 - S 14 R 524/16
    Erst recht kommt ein gesondertes Vormerkungsverfahren in Bezug auf rentenrechtliche Zeiten nicht mehr in Betracht, die bei einer Rentenbewilligung berücksichtigt worden sind oder zu berücksichtigen gewesen wären (Landessozialgericht -LSG - Berlin-Brandenburg Urt. v. 10.03.2016 - L 8 R 110/12, rechtskräftig, ebenfalls nach juris ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 2 R 329/19
    Diesbezüglich hat der Gesetzgeber hat in Ausübung seines Regelungsermessens auch keinen Anlass gesehen, im Zusammenhang mit der bereits dargelegten Ausweitung der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder den Eltern weitergehende Möglichkeit zu einer rückwirkenden Zuordnung der nunmehr in Betracht kommenden weiteren anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten auf einen der betroffenen Elternteile zu eröffnen (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. März 2016 - L 8 R 110/12 -, Rn. 157, juris).
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